Schriftliche Weisung

Schriftliche Weisung

Eine Schwarz-Weiss-Kopie der schriftlichen Weisung ist nicht zulässig.

Der Chauffeur muss geschult werden

=> Ab 2011 gilt die neue ADR-Regelung:
Nach der Übergangsphase, also ab 1.07.2011 muss die neue schriftliche Weisung mitgeführt werden.


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