Beförderungspapier

Was ist das Beförderungspapier?
Als Beförderungspapier im Sinne der ADR gilt jenes Begleitpapier, in dem die nach ADR vorgeschriebenen Eintragungen enthalten sind.
In der Praxis werden meist Lieferscheine oder Frachtbriefe dazu verwendet, sie müssen allerdings die erforderlichen Eintragungen vollständig enthalten.

Das Beförderungspapier ist keiner besonderen Formvorschrift unterstellt.

Ausnahmen:
Die Freistellung gefährlicher Güter in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung

Wann ist ein Beförderungspapier erforderlich?
Ein Beförderungspapier ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten erforderlich.

Eintragungen im Beförderungspapier (ADR 5.4.1)
Vollständige und plausible Klassifizierung für jedes Gefährliche Gut.
Die Reihenfolge der Bennung des zu beförderden Gutes ist vorgeschrieben.

Wird das Beförderungspapier, bzw. der VeVa-Begleitschein vom Entsorgungsunternehmen erstellt, ist trotzdem der VERSENDER für die korrekte Inhaltsangaben verantwortlich.
Bitte Unterzeichnung bei der Abholung genau prüfen - die Verantwortung liegt beim Versender.

=> Ab 2011 gilt die neue ADR-Regelung:
Die UN-Nr. muss in der Bennenung vorangestellt werden, wo eine "Wassergefährdung" durch den Stoff besteht (siehe Angaben Sicherheitsdatenblatt) muss die Wassergefährdung im Beförderungspapier aufgeführt werden.


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