Begrenzte Menge LQ

Beförderung in begrenzten Mengen verpackter gefährliche Güter (ADR3.4) - Limited Quantities (LQ)
Gefahrgüter die als LQ versendet werden sind praktisch von allen ADR-Vorschriften befreit.
Die jeweiligen Mengen pro Verpackungseinheit sind für jedes Gefahrgut, in der ADR-Gefahrguttabelle in Spalte 7a (LQxx) mit Verweis auf Kap. 3.4 festgelegt.

Betreffend Versand mit der Schweizer Post sind die Kennzeichnungsvorschriften der PTT zu beachten.

Zu erfüllende Bedingungen:

Nicht nötig sind:


weiter/zurück
- Gefahrguttransport Privatpersonen
- Handwerkerregelung
- Begrenzte Mengen - LQ-Transport
- 1000 Pkt. Regelung
- Baustellentank < 1150l
- Reservetreibstoff
- Treibstoff in Maschinen und Geräte

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